Die Frage der Honorare wird transparent behandelt, so dass sie kein Hindernis für die Beziehung zwischen Anwalt und Mandant darstellen.
Um eine perfekte Kostenkontrolle zu ermöglichen, wird den Mandanten systematisch ein Auftragsschreiben sowie eine Honorarvereinbarung vorgelegt, in der die voraussichtlichen Kosten so umfassend wie möglich angegeben sind.
Bei einer Änderung der Strategie oder einer bedeutenden Entwicklung in der Akte wird dem Mandanten nach Austausch und Diskussion ein Zusatzvertrag vorgelegt, um die neuen Modalitäten der Intervention des Anwalts festzulegen.
Die Kanzlei bietet Unternehmen auch die Möglichkeit, Pauschalabonnements für die Beratung im Sozialrecht abzuschließen, deren Kosten zunächst besprochen und dann je nach Bedarf im Laufe der Zeit angepasst werden.